Senat Bovenschulte schaut bei AStA-Extremismus weiter weg
Der RCDS Landesverband Bremen wirft dem Senat unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte vor, im Hochschulbereich seiner Rechtsaufsicht nicht nachzukommen. Insbesondere das politische Agieren des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an der Universität Bremen überschreite seit Jahren systematisch die Grenzen einer neutralen studentischen Interessenvertretung – zuletzt in der Orientierungswoche in besonders problematischer Weise. „Was wir an der Universität Bremen erleben, ist kein hochschulpolitischer Diskurs mehr, sondern die institutionelle Duldung von Linksextremismus“, erklärt Zara Sheikhi Landesvorsitzender des RCDS Bremen.
Nach Beobachtung des RCDS nutzt der AStA seine öffentlich-rechtliche Stellung wiederholt für einseitige politische Kampagnen im linken bis linksextremen Spektrum. Demokratisch legitimierte Hochschulgruppen würden dabei öffentlich diffamiert und abgewertet. Bezeichnungen wie „irrelevante Splittergruppe“ seien keine Zuspitzung im politischen Streit, sondern gezielte Herabwürdigung und schadeten dem demokratischen Wettbewerb an der Hochschule. Besonders kritisch bewertet der RCDS, dass das Rektorat der Universität Bremen diese Angriffe weiterhin als legitimen Teil hochschulpolitischer Debatten einordnet. Dies verstärkt den Eindruck eines institutionellen Wegsehens.
In der jüngsten Orientierungswoche (O-Woche) seien nach Einschätzung des RCDS erstmals offen rote Linien überschritten worden. So fanden zwei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Interventionistischen Linken statt, einer vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremen Gruppierung. Dass ein öffentlich-rechtlich verfasster AStA einer solchen Organisation gegenüber Erstsemestern eine Plattform biete, stelle eine neue Qualität der politischen Grenzüberschreitung dar. Hinzu komme, dass im Umfeld der O-Woche für sogenanntes „Adbusting“ gegen Bundeswehr und Polizei geworben worden sei – eine Praxis, die regelmäßig mit Sachbeschädigung einhergehe und staatliche Institutionen gezielt delegitimiere. „Ein AStA darf weder zu Rechtsverstößen anleiten noch extremistischen Akteuren eine Bühne bieten – schon gar nicht im offiziellen Rahmen der Universität“, so Mattis Wolf stellvertretender Landesvorsitzender.
Antisemitische Grenzverschiebungen
Besondere Sorge bereiten dem RCDS zudem Äußerungen des AStA, in denen Israel pauschal eines „systematischen Massenmords“ beschuldigt wird. Solche Aussagen überschritten das hochschulpolitische Mandat deutlich und seien geeignet, antisemitische Ressentiments zu befördern sowie jüdische Studierende zu verunsichern. In dieses Bild füge sich auch die Einladung der Politikwissenschaftlerin Helga Baumgarten, die nach dem Tod des Hamas-Funktionärs Yahya Sinwar öffentlich erklärte, dieser werde als „historischer Held“ wahrgenommen und habe keine antisemitischen Einstellungen gezeigt. Jüdische Organisationen werteten diese Aussagen als Verharmlosung des Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023.
Zusätzlich kritisiert der RCDS, dass der AStA während der O-Woche offiziell zum Umtausch von Bargeld gegen sogenannte Bezahlkarten aufgerufen habe. Diese Karten sind nach § 53 SGB I höchstpersönlich und nicht übertragbar. Ein studentisches Exekutivorgan dürfe Studierende – insbesondere Erstsemester – nicht zur Umgehung gesetzlicher Vorgaben anleiten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Bremer V-Mann-Affäre wiege dieses fortgesetzte Wegsehen besonders schwer. Während der Senat andernorts Rechtsstaatlichkeit und Abgrenzung gegenüber Extremismus betone, gälten im Hochschulbereich offenbar andere Maßstäbe. Der RCDS Bremen fordert daher eine unabhängige und transparente Aufarbeitung der AStA-Praxis, einschließlich Kommunikation, Kampagnenführung und Nutzung offizieller Kanäle. Zudem brauche es verbindliche Regeln und eine wirksame Rechtsaufsicht, um politischen Missbrauch studentischer Gremien zu verhindern und jüdische Studierende an den Bremer Hochschulen wirksam zu schützen.