Regierungsfraktionen beschließen mehr Volksvertreter für weniger Bürger
Carsten Meyer-Heder

Der innerparteiliche Burgfrieden ist SPD, Grünen und Linken wichtiger als die Frage, was sie den Menschen in der schwersten Krise nach dem Zweiten Weltkrieg zumuten dürfen. Mit Blick auf den heutigen Beschluss der Regierungsfraktionen zur Aufblähung des Landesparlaments auf Kosten der Steuerzahler sagt Landesvorsitzender Carsten Meyer-Heder: „Rot-Grün-Rot hat einfach die Hacken zusammengeschlagen und sich dem eigenen Machterhalt gebeugt. Vor allem SPD und Linke tragen im Wahlkampf immer die Fahne der sozialen Gerechtigkeit voller Inbrunst vor sich her. Aber vorher beschließen sie noch mehre Sitze im Parlament, obwohl ein Sitz weniger genauso verfassungskonform gewesen wäre und Kosten gespart hätte. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Unsere CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich in dieser Frage hingegen nicht weggeduckt. Vielmehr haben wir den Bürgerinnen und Bürgern transparent gemacht, dass es unterschiedliche Meinungen zu dieser Frage gibt. Die Koalition hingegen kleistert ihre Konflikte einfach zu. Besonders erschreckt haben mich die Worte der FDP, für die es nicht das Teuerste an der Demokratie ist, was ein Abgeordneter an Diät zusätzlich bekommt.“

Vor dem Hintergrund einer sinkenden Zahl an Wahlberechtigten in Bremerhaven und stagnierenden Zahlen in Bremen hatten die Regierungsfraktionen am 7. Juli in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen, die Zahl der Sitze im Landtag nach der Bürgerschaftswahl von 84 auf 87 Mandate zu erhöhen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion stimmte mit großer Mehrheit gegen die Vergrößerung. Nach Berechnungen des Senats verursachen die drei zusätzlichen Mandate Extrakosten von 400.000 Euro jährlich. Indes hatte der Senat auch die kostengünstigere Verringerung um einen Sitz für Bremerhaven als verfassungskonform bezeichnet. Derart wäre die laut Wahlrechtsreform von 2003 vorgegebene Gesamtzahl von 83 Sitzen wieder erreicht worden. 
 

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Der Staatsgerichtshof hat die Beschwerde der AfD zur Bürgerschaftswahl 2023 abgewiesen. Die Partei hatte auf eine Wiederholung der Wahl mit ihrer Beteiligung geklagt, da sie aufgrund von zwei unterschiedlichen Landeslisten nicht zugelassen worden war. Diese Entscheidung wurde nun als rechtens erklärt. Zum Urteil äußert sich Heiko Strohmann, Landesvorsitzender der CDU Bremen: