Zeltcamp auf dem Campusgelände
Israel-Flagge weht an einem Mast vor blauem Himmel

Die Junge Union Bremen und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Bremen kritisieren die Bewerbung des sogenannten „Handala-Camps“ über den offiziellen Mailverteiler der Universität Bremen scharf. Bei der beworbenen Protestaktion handelt es sich um ein von der Gruppe „Uni4Pali“ organisiertes Zeltcamp auf dem Campusgelände, das unter anderem vom AStA der Universität Bremen unterstützt wird. 

In der Einladung zum Camp ist wörtlich von einem „anhaltenden Genozid in Palästina“ die Rede. Israel wird pauschal vorgeworfen, „mit deutscher Unterstützung einen systematischen Massenmord“ zu begehen. Diese Aussagen verharmlosen die Komplexität des Nahostkonflikts und fördern antisemitische Deutungsmuster. 

„Solche pauschalen Schuldzuweisungen gegen den Staat Israel sind geschichtsvergessend und brandgefährlich“, erklärt Sandra Schmull, Landesvorsitzende der Jungen Union Bremen. „Dass eine staatliche Hochschule für die Bewerbung einer solchen Veranstaltung ihre Infrastruktur zur Verfügung stellt, ist vollkommen inakzeptabel.“ 

Der RCDS Bremen hat bereits vor mehreren Wochen eine umfassende Beschwerde beim Rektorat eingereicht, die auch eine rechtliche Bewertung der Vorgänge umfasst. Lukas Aygün, Landesvorsitzender des RCDS Bremen, betont: „Die Universität hat einen friedlichen, pluralen Auftrag gemäß § 4 Bremisches Hochschulgesetz. Hochschulische Ressourcen dürfen nicht für propagandistische Zwecke genutzt werden. Dass unter dem Deckmantel einer ‚Mahnwache gegen Krieg‘ eine einseitige Protestaktion gegen den Staat Israel vom AStA über offizielle Kanäle beworben wurde, zeigt ein eklatantes Versagen im verantwortungsvollen Umgang mit hochschulischer Infrastruktur. Der AStA ist nach § 45 Abs. 2 BremHG zur Förderung der Aufgaben der Hochschule verpflichtet – dazu gehört keine einseitige außenpolitische Positionierung.“

Die Junge Union und der RCDS Bremen fordern den AStA auf, zur sachgerechten und gesetzeskonformen Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 45 Abs. 2 BremHG zurückzukehren. Als Interessenvertretung aller Studierenden ist der AStA zu politischer Ausgewogenheit und zur Förderung des Hochschulfriedens verpflichtet. Eine einseitige außenpolitische Agitation widerspricht diesem Auftrag diametral. Zugleich appellieren die beiden Vereinigungen an das Rektorat, seiner Rechtsaufsicht über die verfasste Studierendenschaft nach § 45 Abs. 10 BremHG mit der gebotenen Aufmerksamkeit nachzukommen, um weiteren Missbrauch hochschulischer Kommunikationsmittel zu verhindern.

 „Meinungsfreiheit endet dort, wo sie instrumentalisiert wird, um andere herabzuwürdigen oder das Vertrauen in akademische Institutionen gezielt zu erschüttern“, so Aygün weiter. „Die Universität Bremen muss ein Ort der Wissenschaft und des offenen, respektvollen Austauschs bleiben und darf kein Spielfeld für ideologische Grenzüberschreitungen sein.“

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