Die Frauen-Union Landesverband Bremen kritisiert die neueste Entscheidung des Senats zum sogenannten verpflichtenden Kita-Brückenjahr als blankes Ablenkungsmanöver vor dem Wahlkampf. FU-Landesvorsitzende Miriam Benz sagt: „Der Senat feiert sich für seine Entscheidung und kündigt 2,3 Millionen Euro zusätzlich für Personal an. Doch dieses Personal ist nicht vorhanden. Dieser Senat legt wohlklingende Programme auf und missachtet tagtäglich den Rechtsanspruch ganz vieler berufstätiger Mütter, die ein Kind im Kita-Alter haben, aber keinen Platz finden, weil es ihn gar nicht gibt. Was hat das mit Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu tun? Zuerst einmal muss der Rechtsanspruch aller Mütter, vor allem bei den Alleinerziehenden, erfüllt werden, ehe sie womöglich ihren Job kündigen müssen, weil der Kitaplatz fehlt. Hier bremst der Senat berufstätige Mütter aus. Denn seine Entscheidung wird nur einem kleinen Bruchteil der berufstätigen Mütter helfen. Das forciert Abwanderungsgedanken der Steuerzahler ins Umland, was zu weiteren Steuereinbußen in Bremen führt. Das wäre ein Bärendienst für den Kitaausbau.“
Nach amtlichen Zahlen stagniert die Bevölkerungsentwicklung in der Stadtgemeinde Bremen seit Jahren, während sie zeitgleich Steuerkraft ans Umland verliert. Seit Jahren fehlen zu Beginn jedes Kitajahres rund 1.000 Plätze. Allerdings musste die Bildungssenatorin kürzlich zugeben, dass die Datengrundlage ihrer Behörde die tatsächliche Lage seit Jahren grob falsch darstellt. Radio Bremen gegenüber teilte sie mit, dass in der Realität zukünftig sogar 3.000 weitere Plätze fehlen würden. Benz abschließend: „Es ist doch klar, dass sich Familien vorzugsweise dort ansiedeln, wo die Kinderbetreuung und Schulbildung der eigenen Kinder gewährleistet ist. Bremen ist in beiden Punkten seit Jahren bundesweit Schlusslicht. Das ist das Ergebnis einer moralisch aufgeladenen Umverteilungspolitik, die in der Alltagswirklichkeit aber zu den größten sozialen Ungerechtigkeiten in ganz Deutschland führt. Wenn Kitaplätze ohnehin schon Mangelware sind, darf die Vergabe an berufstätige Mütter mit Rechtsanspruch nicht vereitelt werden. Beispiel einer schnellen und pragmatischen Lösung könnte die Aufweichung der vorgeschriebenen Betreuungsquote bei der Größe der jeweiligen Kita-Gruppe darstellen.“