Der Staatsgerichtshof hat die Beschwerde der AfD zur Bürgerschaftswahl 2023 abgewiesen. Die Partei hatte auf eine Wiederholung der Wahl mit ihrer Beteiligung geklagt, da sie aufgrund von zwei unterschiedlichen Landeslisten nicht zugelassen worden war. Diese Entscheidung wurde nun als rechtens erklärt. Zum Urteil äußert sich Heiko Strohmann, Landesvorsitzender der CDU Bremen:
„Dass die AfD mit politischen Inhalten überfordert ist und sich mehr mit Machtkämpfen, Intrigen und der eigenen Spaltung beschäftigt, hat sie bereits in Bremen direkt nach ihrem Einzug in die Bürgerschaft 2019 gezeigt. Damals löste sich die Fraktion aufgrund von Streitereien auf. Es ist deutlich geworden, dass es der AfD nicht um konstruktive politische Arbeit geht, sondern um Streit, Hetze und die Spaltung unserer Gesellschaft. Sie selbst war nicht in der Lage, sich auf eine einheitliche Wahlliste zu einigen. Die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs bestätigt daher, dass die Wahlen korrekt durchgeführt wurden und keine Neuwahlen erforderlich sind. Dies ist ein wichtiges Signal für die politische Stabilität in Bremen.“