Dienstradleasing durch Entgeltumwandlung
Der CDU-Spitzenkandidat Carsten Meyer-Heder will den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ermöglichen, im Rahmen der Entgeltumwandlung Dienstfahrräder zu leasen, die auch privat genutzt werden können. „Davon profitieren letztendlich alle: Fahrradfahren entlastet den fließenden und den ruhenden Verkehr und leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz sowie für die Gesundheit der Beschäftigten. In Zeiten von Fachkräftemangel wird es darüber hinaus auch als Verwaltung immer wichtiger, als moderner Arbeitgeber und durch attraktive Angebote wettbewerbsfähig zu bleiben“, sagt Meyer-Heder. In der Privatwirtschaft gebe es bereits ähnliche Angebote. Einen entsprechenden Vorstoß werde er ins CDU-Wahlprogramm mitaufnehmen.
Beschäftigte könnten die Leasingraten für ein Fahrrad oder E-Bike als Dienstfahrrad über die sogenannte Entgeltumwandlung bezahlen: Die Leasingrate wird dann direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Das mindert die Steuerschuld der Beschäftigten und sie könnten das Fahrrad am Ende der Laufzeit günstig kaufen. Der Aufwand für den Arbeitgeber ist dabei gering: Wie beim Dienstwagen kann er Leasingfirmen beauftragen, um sich nicht selbst um die Abwicklung und den Umgang mit den Mitarbeiterfahrzeugen kümmern zu müssen.
Die Möglichkeit für das Radleasing müsse für alle Beschäftigten im öffentlich Dienst gelten, macht Meyer-Heder deutlich. Für Beamte ist dies durch eine Änderung des Besoldungsgesetzes zu erreichen, für Angestellte im öffentlichen Dienst nur durch eine Vereinbarung mit den zuständigen Gewerkschaften. Letztere haben sich bisher gegen Vereinbarungen zur Lohnumwandlung gesperrt.