Verantwortung und klare Bedingungen
Thomas Röwekamp, Wiebke Winter und Heiko Strohmann sprechen bei einer Pressekonferenz

„Es gibt keine Lockerung der Schuldenbremse auf Zuruf“, stellt Thomas Röwekamp, Bundestagsabgeordneter, unmissverständlich klar. „Wir sprechen ausschließlich über investive Mittel. Ein Blankoscheck für den Senat Bovenschulte ist mit der CDU nicht zu machen. Wir bieten einen Investitionskonsens an.“ Angesichts der weitreichenden Bundesentscheidungen und Sondierungsergebnisse der Parteispitzen von CDU, CSU und SPD zur Schuldenbremse und den geplanten Sondervermögen fordert die CDU eine klare, zweckgebundene Verwendung der Mittel in Bremen und Bremerhaven und betont, dass ein möglicher Investitionskonsens nur in die Zukunftsthemen Bildung, Infrastruktur und Wirtschaft abzielen darf. Dr. Wiebke Winter, Mitglied des Bundesvorstandes, ergänzt: „Wir halten an der Schuldenbremse fest, sie wird modifiziert. Das ist kein leichter Schritt für uns als CDU. Aber ein notwendiger. Und wir gehen ihn mit Ernsthaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein.“ Besonders in diesen unsicheren Zeiten müsse sich Bremen fragen, welchen Beitrag es zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands leisten könne.

Die Möglichkeit der Neuregelung stellt die Länder vor Herausforderungen, eröffnet aber zugleich auch Chancen. Die CDU Bremen sieht in den neuen Bundesbeschlüssen eine Möglichkeit für Bremen und Bremerhaven, gezielt in Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung zu investieren. „Wir müssen sicherstellen, dass Bremen seinen fairen Anteil am 100-Milliarden-Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur erhält“, fordert Röwekamp. „Die Häfen sind von nationaler Bedeutung. Die hierfür notwendigen Investitionen müssen wie die Regionale Wirtschaftsstruktur, der Küstenschutz und die Landwirtschaft als Gemeinschaftsaufgabe zusätzlich oder aus dem 400-Milliarden-Bundesfonds mitfinanziert werden.“ Gleichzeitig muss der Senat Bovenschulte aktiv auf Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie im Land Bremen zugehen. „Bürgermeister Bovenschulte muss umgehend Gespräche mit den Unternehmen führen, um Vergabechancen zu maximieren“, so Heiko Strohmann, Landesvorsitzender der CDU Bremen. Die Abschaffung der Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz müsse geprüft werden, um Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen.

Die vorgesehene Möglichkeit zur begrenzten Schuldenaufnahme in den Ländern eröffnet für Bremen und Bremerhaven zusätzliche finanzielle Spielräume, die nach Auffassung der CDU Bremen nur investiv genutzt werden dürfen. Für diese Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 in der Bremischen Bürgerschaft notwendig und geht nur mit der Zustimmung der Bremer CDU. „Wir sind gesprächsbereit, aber unter klaren Bedingungen“, stellt Röwekamp fest. „Die Mittel müssen vorrangig in Bildung fließen – insbesondere in eine flächendeckende Ganztagsschule.“ Zudem fordert die CDU ebenfalls eine 2/3 Mehrheit in der Bürgerschaft oder in einem entsprechenden Gremium, wenn es um die Vergabe der Mittel geht, die in Bremen über die Neuschuldenregelung investiert werden.  

„Die Bundesentscheidungen eröffnen neue Optionen für Bremen und Bremerhaven. Aber diese müssen mit Verantwortung genutzt werden“, macht Strohmann deutlich. „Wir erwarten vom Senat Bovenschulte konstruktives Handeln. Wir sind bereit, unseren Beitrag zu leisten.“

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